Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob folgende Staffelung des Urlaubs rechtsmäßig ist: – bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage – bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage – nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage Es handelte sich um eine Regelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Fassung vom… Weiterlesen →

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