Mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch die Pflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen. Von nun an ist jeder Arbeitnehmer frei, zu seinem früheren Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten. Der Arbeitgeber kann dies nur dann verhindern, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung trifft, die ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält. Die Wettbewerbsvereinbarung… Weiterlesen →

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