Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch bei einem öffentlichen Arbeitgeber für eine zu besetzende Stelle, so ist er zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (§ 82 Satz 2 SGB IX). Versäumt es der öffentliche Arbeitgeber, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, begründet dies regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung und führt deshalb zum Schadenersatz. Fall… Weiterlesen →

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