Es ist üblich, daß eine Kündigung nicht vom Betriebsinhaber selbst, sondern von einem Bevollmächtigten ausgesprochen wird. Oftmals wird eine umfassende Vollmacht, etwa Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt. Diese umfassenden Vollmachten enthalten dann auch das Recht, Kündigungen auszusprechen. Betriebs- und Personalleiter haben bereits aufgrund ihrer Funktion Kündigungsbefugnis. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, daß… Weiterlesen →

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